Skip to main content

Platzwart

Suche nach Begriffen

Lexikon

Begriff Definition
Platzwart

Platzwart ist eine Tätigkeitsbezeichnung. Platzwart ist weder ein spezieller Ausbildungsberuf noch eine geschützte Berufsbezeichnung. Einsatzgebiete für Platzwarte sind öffentliche oder privat betriebene Sport- oder Freizeitanlagen. Neben Freiluftsportstätten können Anlagen, auf denen Platzwarte beschäftigt sind, auch Hallensportbereiche angegliedert sein. Zum Aufgabengebiet eines Platzwartes gehört in der Regel die Koordination und Überwachung eines Sportstättenbetriebes, dessen Bewirtschaftung, fachgerechte Instandhaltung und Pflege der Anlage, die Vorbereitung der Sportstätten für den Spielbetrieb, beispielsweise das Markieren der Linien auf den Sportplätzen mithilfe eines Kreidewagens sowie die Boden- und Rasenpflege. Die Aufgabenbereiche können je nach Charakter und Umfang einer Sportanlage sehr differieren. Mitunter sind Platzwarte auf öffentlichen Anlagen, vorzugsweise im Amateursport, autorisiert, zum Schutz einer Rasenfläche beispielsweise aus Witterungsgründen namens der Sportämter die Entscheidung über Platzsperren zu treffen. Platzwarte sind in der Regel bei Kommunen beschäftigt oder von einem Sportverein beauftragt. Auf Sportanlagen kleinerer Vereine bzw. im ländlichen Raum im Amateurbereich können auch ehrenamtliche Männer oder Frauen als Platzwarte arbeiten. Die Tätigkeit des Platzwartes erfordert handwerkliches Geschick, gärtnerische Kompetenz sowie Organisations- und Koordinationsfähigkeit.

Synonyme: Platzwarte, Platzwarten

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Wir machen Platz für Sport

Büro Hausheim

Ingenieurbüro Baumann GbR
Pfleghofstraße 14
92348 Hausheim

Büro München

Ingenieurbüro Baumann GbR
Gubestraße 22
80992 München
Tel.: +49 (0) 89 / 307 08 778