Platzwart
Lexikon
Begriff | Definition |
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Platzwart | Platzwart ist eine Tätigkeitsbezeichnung. Platzwart ist weder ein spezieller Ausbildungsberuf noch eine geschützte Berufsbezeichnung. Einsatzgebiete für Platzwarte sind öffentliche oder privat betriebene Sport- oder Freizeitanlagen. Neben Freiluftsportstätten können Anlagen, auf denen Platzwarte beschäftigt sind, auch Hallensportbereiche angegliedert sein. Zum Aufgabengebiet eines Platzwartes gehört in der Regel die Koordination und Überwachung eines Sportstättenbetriebes, dessen Bewirtschaftung, fachgerechte Instandhaltung und Pflege der Anlage, die Vorbereitung der Sportstätten für den Spielbetrieb, beispielsweise das Markieren der Linien auf den Sportplätzen mithilfe eines Kreidewagens sowie die Boden- und Rasenpflege. Die Aufgabenbereiche können je nach Charakter und Umfang einer Sportanlage sehr differieren. Mitunter sind Platzwarte auf öffentlichen Anlagen, vorzugsweise im Amateursport, autorisiert, zum Schutz einer Rasenfläche beispielsweise aus Witterungsgründen namens der Sportämter die Entscheidung über Platzsperren zu treffen. Platzwarte sind in der Regel bei Kommunen beschäftigt oder von einem Sportverein beauftragt. Auf Sportanlagen kleinerer Vereine bzw. im ländlichen Raum im Amateurbereich können auch ehrenamtliche Männer oder Frauen als Platzwarte arbeiten. Die Tätigkeit des Platzwartes erfordert handwerkliches Geschick, gärtnerische Kompetenz sowie Organisations- und Koordinationsfähigkeit. Seite „Platzwart“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 25. Februar 2019, 22:55 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Platzwart&oldid=186038665 (Abgerufen: 7. August 2019, 08:16 UTC) |